Das Recht auf Privatsphäre der Adoption

Das Recht auf Privatsphäre der Adoption

Das Recht auf Privatsphäre der Adoption in der Ukraine

Eine Person hat das Recht, bei Adoptionswilligen registriert zu werden, ein Kind zur Adoption zu suchen, einen Antrag auf Adoption eines Kindes zu stellen und in Anbetracht dessen eine gerichtliche Entscheidung über die Adoption zu treffen.

Ein adoptiertes Kind hat das Recht auf ein Geheimnis, auch vor sich selbst, über die Tatsache seiner Adoption.

Eine adoptierte Person hat nach Vollendung des vierzehnten Lebensjahres Anspruch auf Auskunft über ihre Adoption.

Der Titel der kommentierten Norm „Das Recht auf das Adoptionsgeheimnis“ deckt die Bandbreite der Themen und Fälle ab, in denen es möglich ist, das Adoptionsgeheimnis zu wahren.

Zu diesen Themen sollten gehören: eine Person, die ein Kind adoptieren möchte, ein Adoptivelternteil und das Kind selbst, sowohl vor als auch nach seiner Adoption.

Familienanwalt in der Ukraine

Unsere Anwälte werden oft gefragt: Wie findet man das Geheimnis der Adoption heraus? In welchen Fällen ist das Adoptionsgeheimnis nicht vorgesehen? Ab welchem ​​Alter hat ein Kind das Recht, über die Tatsache seiner Adoption informiert zu werden?

Auf unserer Website advokat-family.com.ua finden Sie alle Antworten auf Ihre Fragen zum Familienrecht in der Ukraine.

Wahrung des Adoptionsgeheimnisses in der Ukraine

Teil 1 spricht über das Recht einer Person, die ein Kind adoptieren möchte, und eines Adoptivelternteils auf das Geheimnis der Adoption, das im Geheimen offenbart wird:

  • zur Adoption angemeldet sein;
  • ein Kind zur Adoption finden;
  • Einreichen eines Adoptionsantrags und dessen Prüfung;
  • Gerichtsentscheidung über die Adoption.

All diese Fälle der Wahrung des Adoptionsgeheimnisses werden vom Staat garantiert.

Insbesondere in Art. 32 der Verfassung enthält die Bestimmung, dass niemand in sein Privat- und Familienleben eingegriffen werden darf, außer in den in der Verfassung der Ukraine vorgesehenen Fällen.

Darüber hinaus sind Garantien zur Wahrung des Adoptionsgeheimnisses in anderen Vorschriften, insbesondere der Zivilprozessordnung, dem Strafgesetzbuch und dergleichen, verankert.

Antrag auf Adoption eines Kindes in der Ukraine

Wichtig ist unserer Meinung nach die Bestimmung, die im Antrag der Bürger der Ukraine, der beim Gericht eingereicht wird, über die Absicht, ein Kind zu adoptieren, genau hervorgehoben werden sollte, – dies ist ein Hinweis auf die Anforderungen an die Einhaltung der Geheimhaltungspflicht Annahme.

Wenn eine Person einen Antrag auf Adoption eines Kindes stellt, muss unserer Meinung nach der Richter feststellen, ob der Bürger das Adoptionsgeheimnis verlangt, da es Fälle geben kann, in denen eine solche Bedingung von den Adoptiveltern nicht gestellt wird, und dies kann sich auf Inhalt und Verfahren der Prüfung des Falls auswirken.

Somit ist die Änderung des Geburtsortes und anderer Informationen in Bezug auf ein adoptiertes Kind ein Recht und keine Verpflichtung eines Adoptivelternteils, das nicht mit einer Verpflichtung zur Wahrung des Adoptionsgeheimnisses verbunden sein darf.

In der Regel wird das Geheimnis der Adoption durch die Ruhe der Familie bestimmt, in der das Kind als Familie wahrgenommen wird und dieses Geheimnis allen anderen Personen überlassen werden soll.

Möglich ist aber, wenn die Wahrung des Adoptionsgeheimnisses im Interesse des Kindes erfolgt, eine Gefährdung seiner Gesundheit durch andere Personen.

Die Verpflichtung zur Wahrung des Adoptionsgeheimnisses ist sinnvoll, wenn die Frage nach einer Änderung der „Registrierungsdaten“ des adoptierten Kindes aufgeworfen wird.

Darüber hinaus hängt die Möglichkeit und Zweckmäßigkeit, das Adoptionsgeheimnis zu wahren, von der Einstellung zu dieser Frage und vom Kind selbst ab.

Also ein Teil von Art. 231 SK sieht die Möglichkeit vor, einen Erwachsenen zu adoptieren, und wenn sich seine „Registrierungsdaten“ nicht ändern, ist es dann ratsam, in diesem Fall über das Adoptionsgeheimnis zu sprechen?

Die allgemeine Regel sollte sein, das Adoptionsgeheimnis zu gewährleisten, aber wenn der Antragsteller dies nicht im Antrag angegeben hat, die Geheimhaltung des adoptierten Kindes nicht beantragt, ist das Gericht nicht verpflichtet, dies zu gewährleisten. In jedem Fall ist das Gericht verpflichtet, diese Frage mit dem Antragsteller zu klären.

Verlangt der Antragsteller das Adoptionsgeheimnis nicht, so ist es möglich und zweckdienlich, die Angehörigen des adoptierten Kindes als interessierte Personen in den Fall als interessierte Personen einzubeziehen, was sich positiv auf die Rechtsgültigkeit und Rechtmäßigkeit weiterer Gerichte auswirken sollte Entscheidungen und die Möglichkeit, in einem Verfahren die Frage der Aufrechterhaltung einer rechtlichen Verbindung von Verwandten mit einem adoptierten Kind gemäß Teil 2 des Art. 232 SK.

Diesbezüglich wird vorgeschlagen, die Bedingung im Antrag als gesonderten Absatz anzugeben – oder der Antragsteller verlangt das Adoptionsgeheimnis.

Offenlegung des Adoptionsgeheimnisses in der Ukraine

In Ausnahmefällen darf das Adoptionsgeheimnis preisgegeben werden. Solche außergewöhnlichen Umstände können eine unheilbare Krankheit eines einsamen Adoptivelternteils sein, ebenso wie die hoffnungslos schwierige finanzielle Situation des Adoptivelternteils, da dies im Interesse des Kindes liegt.

Als problematisch kann die gesetzliche Verpflichtung zur Wahrung des Adoptionsgeheimnisses sowohl in der Phase der Vorbereitung der Verfahrensunterlagen als auch bei der Prüfung der Sache in der Sache und in der Zukunft – während des Lebens in einer Familie – angesehen werden.

Diese Frage ist bedeutsam und bestimmt mehrere wichtige Aspekte ihrer Reproduktion.

Insbesondere gilt diese Regel als allgemein, es gibt jedoch mehrere Ausnahmen:

  • erstens Art. 285 des Vereinigten Königreichs sieht bestimmte Beschränkungen in Bezug auf ausländische Staatsbürger vor, deren Recht auf Wahrung des Adoptionsgeheimnisses von der innerstaatlichen Gesetzgebung in einem bestimmten Land und seinen rechtlichen Verbindungen zur Ukraine abhängt;
  • zweitens sind die Adoptiveltern und das Kind beim Adoptionsgeheimnis nicht gesetzlich verpflichtet, Informationen über die Adoption geheim zu halten;
  • drittens, obwohl die Rechtsvorschriften die Wahrung des Adoptionsgeheimnisses vorschreiben, werden die entsprechenden Anforderungen in bestimmten Verfahren nicht formalisiert. Insbesondere werden alle Beamten, die auf die eine oder andere Weise Informationen über die Adoption erhalten, vor der Verantwortung für die Verbreitung von Informationen auf die eine oder andere Weise gewarnt, sie können das Adoptionsgeheimnis preisgeben.

Daher muss der gesamte Adoptionsprozess dieser gesetzlichen Anforderung entsprechen.

Eine der wichtigsten Voraussetzungen für den Schutz der Rechte und Interessen des Kindes und der Adoptiveltern ist die Einhaltung des Adoptionsgeheimnisses.

Dazu sieht das Gesetz eine Reihe von Maßnahmen zur Wahrung des Adoptionsgeheimnisses vor, darunter die strafrechtliche Verantwortlichkeit nach Art. 168 des Strafgesetzbuches.

Diese Bemühungen sind jedoch vergeblich, wenn bei der Sammlung der erforderlichen Unterlagen keine Maßnahmen zur Wahrung des Adoptionsgeheimnisses getroffen werden.

In der Phase der Vorbereitung des Verfahrens muss die Frage der Notwendigkeit der Wahrung des Adoptionsgeheimnisses geklärt werden.

Die Entscheidung in dieser Angelegenheit bestimmt den Kreis der Personen, die an der Beratung des Adoptionsfalls sowie der Frage der Verhandlung des Falles in einer geschlossenen Gerichtssitzung teilnehmen können.

Diese Bestimmung sollte sich in der Entscheidung über die Ernennung des Falls zum Gerichtsverfahren widerspiegeln.

Also unter Vorbehalt des Adoptionsgeheimnisses interessierter Personen, die an der Prüfung des Falls beteiligt sind, zu denen gehören sollten: Vertreter der Einrichtung, in der das Kind ohne elterliche Fürsorge gelassen wird, Familienangehörige des Antragstellers.

Anderenfalls hätten zu den interessierten Parteien gehören sollen: Eltern (Vater, Mutter) des adoptierten Kindes, seine Verwandten, ältere Menschen, Personen, die das adoptierte Kind unterstützt haben.

Die Zivilprozessordnung der Ukraine spricht vom Recht eines adoptierten Kindes auf Geheimhaltung, auch vor sich selbst, über die Tatsache seiner Adoption.

Aber wir glauben und haben in der Stellungnahme zu Teil 1 darauf hingewiesen, dass nicht nur das adoptierte, sondern auch das adoptierte Kind das Recht auf das Adoptionsgeheimnis hat.

Das heißt, wenn es um die Prüfung des Adoptionsfalls geht, gilt das Kind als noch nicht adoptiert, daher sollte in dieser Phase die Einhaltung des Adoptionsgeheimnisses auch unter Berücksichtigung der Interessen des adoptierten Kindes erfolgen .

Dies liegt an der Wahrung des Friedens für das Kind in der Zukunft von seinen Verwandten, Brüdern, Schwestern, leiblichen Eltern.

In unserer Praxis gab es also einen Fall der Adoption eines Kindes durch wohlhabende Personen, aber der Vater und der Bruder, die Alkohol missbrauchten, wandten sich ständig an das Kind und baten es um Geld, beschwerten sich, dass sie von der Hand in den Mund lebten, drohte ihm, dass sie ihn zur Familie zurückbringen würden, wenn er kein Geld gebe.

Verantwortung für die Verbreitung des Adoptionsgeheimnisses in der Ukraine

Das adoptierte Kind hat das Recht auf Geheimhaltung der Tatsache seiner Adoption, auch gegenüber sich selbst.

Das heißt, nach Inkrafttreten einer gerichtlichen Entscheidung über die Adoption einer Person und der Vollstreckung aller Dokumente haben Personen, die am Adoptionsverfahren beteiligt waren, insbesondere Beamte und Beamte, kein Auskunftsrecht über die Tatsache der Adoption, andernfalls werden sie haftbar gemacht (Teil 4 von Artikel 228 SK).

Das Adoptionsgeheimnis in Bezug auf die Tatsache der Adoption selbst erstreckt sich auch auf die Person, die adoptiert wurde.

In Teil 3 dieser Bestimmung muss festgelegt werden, dass das Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr keinen Anspruch auf Auskunft über seine Adoption hat.

Das heißt, er kann solche Informationen erst erhalten, wenn er das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Aber unserer Meinung nach ist es nicht immer ratsam, einem Kind das Geheimnis seiner Adoption zu enthüllen, wenn es das 14. Informationen sowohl das Kind selbst als auch das Verhältnis der Adoptiveltern zu ihm erheblich beeinträchtigen können, kann es unkontrollierbar werden, was seinen Interessen schadet.

Aber diese Position des Untersuchungsausschusses ist auf die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, der Zivilprozessordnung, zurückzuführen.

Familienanwalt – das Recht auf Privatsphäre der Adoption in der Ukraine

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Häufig gestellte Fragen an einen Anwalt in der Ukraine

Ab welchem ​​Alter hat ein Kind das Recht, über die Tatsache seiner Adoption informiert zu werden?
In welchen Fällen darf das Adoptionsgeheimnis preisgegeben werden?
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